Auftraggeber
Anlagenstandort

Angaben zum Produkt

Bitte beachten:
Das Absperren der Pumpe muss unbedingt gewährleistet sein. Der Betreiber ist in jedem Fall für das Entleeren, Befüllen und Entlüften der Anlage zuständig. Die Isolierung der Pumpe ist ebenfalls durch den Betreiber zu entfernen und nach Ausführung der Arbeiten zu ergänzen. Fäkalienanlagen müssen vor Reparatur seitens des Betreibers abgepumpt, gereinigt und gespült werden. Aus Sicherheitsgründen ist bei Service-Anforderungen für abwassertechnische Anlagen (Schachtanlagen) und in umschlossenen Räumen sowie Zisternen-Anlagen vor Ort laut Gesetz eine zusätzliche Person erforderlich.
Der genaue Termin wird mit Ihnen bzw. Ihrem Kunden direkt durch unsere Serviceorganisation vereinbart.
Nicht korrekt ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Bei Angabe eines falschen Pumpentyps entstehen Kosten für die Dienstleistung.
Die Rechnungslegung erfolgt immer an den Auftraggeber.
Durch Überstunden, Nacht sowie Wochenendarbeit können zusätzliche Kosten entstehen.
Die Entscheidung, ob ein Gewährleistungsanspruch vorliegt, kann erst nach der Begutachtung durch Grundfos erfolgen. Handelt es sich um keinen Gewährleistungsanspruch, muss die Reparatur verrechnet werden. Soll die Reparatur auch im NICHT Gewährleistungsfall durchgeführt werden?

Bei Begutachtung wird keine Reparatur vor Ort vorgenommen.
Mit dem Klick auf "Serviceauftrag senden" bestätigen Sie die auf der Homepage des jeweiligen Landes aufgeführten AGB sowie Gesetzes- und Vertragsbedingungen (siehe hier für: Deutschland, Österreich, Schweiz).

Service-Auftrag geht an

Lampert Martin GmbH
Erlachstraße 52a
A-6845 Hohenems

Tel: +43 (0) 5576 / 731 01
Fax: +43 (0) 5576 / 731 01-9
Mobile: +43 (0) 664 197 85 70

office@lampert-pumpenservice.at
www.lampert-pumpenservice.at

Mit dem Absenden des Service-Auftrages erklärst du dich damit einverstanden, dass deine Daten zur Bearbeitung des Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise findest du in unserer Datenschutzerklärung.

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